Kinnvisiere sind kein ausreichender Schutz

Kinnvisiere sind keine ausreichender Schutz

Wie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration beschrieben sind nur Gesichtsschirme als Ersatz für eine Mund-Nasen-Maske zulässig.

Was ist eine Maske bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung?

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Neben den so genannten oft selbst genähten Alltagsmasken zählen auch Schals oder Tücher dazu. Es können auch Gesichtsvisiere verwendet werden. Das Visier muss dabei das gesamte Gesicht vollständig abschirmen. Halbvisiere (sog. Kinnvisiere) sind nicht zulässig.

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/maskenpflicht-faq