Verschärfung der Maskenpflicht – Gesichtsschirme nicht mehr erlaubt

Ab dem 02. November wurde die Maskenpflicht verschärft. Neu ist, dass transparente Gesichtsschirme als Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr zulässig sind. Ein Schal oder ein Tuch ist als Alternative zur Maske weiterhin erlaubt.

Weitere Informationen unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/maskenpflicht-faq#Sind Gesichtsvisiere oder Kinnvisieren erlaubt?